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BFG befragt den EuGH erneut zum möglichen Beihilfecharakter der Zwischenbankbefreiung

SteuernSteuerrechtIngrid Rattinger, Sebastian TratlehnerSWK 2025, 886 - 890 Heft 19 v. 5.7.2025

Die Zwischenbankbefreiung des – durch die Änderungen des AbgÄG 2024 mit Wirkung ab 1. 1. 2025 außer Kraft getretenen – § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG (idF vor dem AbgÄG 2024) war seit Juni 2024 Gegenstand eines vom BFG angestrengten Beihilfeverfahrens. 

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