Der Budgetausschuss hat am 3. 6. 2025 das Budgetbegleitgesetz 2025 in der Fassung eines Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Gegenüber der Regierungsvorlage kam es insbesondere zu Änderungen in der GrESt (Ausnahme von der mittelbaren Anteilsvereinigung bei Umgründungen im Konzern, Anteilsvereinigung in einer Hand einer .

