Der Beitrag untersucht, ob das Endbesteuerungsgesetz (EndBG) einer (Wieder-)Einführung von Vermögen- oder Erbschaftssteuern entgegensteht. Im Fokus steht die dogmatische Reichweite der Abgeltungswirkung des KESt-Abzugs. Die Analyse zeigt: Der verfassungsrechtliche Gestaltungsspielraum des Abgabengesetzgebers ist größer, als der Verfassungsrang des EndBG vermuten lässt.
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