Für die Incentivierung von Schlüsselarbeitskräften können Mitarbeitern entweder virtuelle Anteile oder echte Anteile eingeräumt werden. Sofern die Entscheidung auf die Gewährung von echten Anteilen fällt, stehen neben gewöhnlichen GmbH-Anteilen bzw FlexCo-Unternehmenswertanteilen auch Substanzgenussrechte zur Verfügung. Vor Kurzem ist eine BMF-Anfragebeantwortung zum wirtschaftlichen Eigentumsübergang bei Substanzgenussrechten ergangen. Nachfolgend soll die Eignung von Substanzgenussrechten für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unter Berücksichtigung der BMF-Auskunft näher beleuchtet werden.

