Am 14. 4. 2025 hat der Rat der EU eine Richtlinie verabschiedet, die die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf die Mindestbesteuerung ausweiten soll (DAC 9). Die DAC 9 setzt gewisse Bestimmungen der Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU (auch: Pillar-II-Richtlinie) um, die sicherstellt, dass Gewinne der größten multinationalen und inländischen Konzerne oder Unternehmen (mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio Euro) mit einem effektiven Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden.

