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Rat verabschiedet DAC 9

SteuernSteuerrechtSWK 2025, 636 Heft 12 v. 20.4.2025

Am 14. 4. 2025 hat der Rat der EU eine Richtlinie verabschiedet, die die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf die Mindestbesteuerung ausweiten soll (DAC 9). Die DAC 9 setzt gewisse Bestimmungen der Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU (auch: Pillar-II-Richtlinie) um, die sicherstellt, dass Gewinne der größten multinationalen und inländischen Konzerne oder Unternehmen (mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio Euro) mit einem effektiven Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden.

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