Am 11. 2. 2025 wurde in der Findok der Sammelerlass Gemeinnützigkeitsreform 2025 veröffentlicht, mit dem anlässlich der Umsetzung des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (GemRefG 2023) die Vereinsrichtlinien 2001, die Einkommensteuerrichtlinien 2000, die Lohnsteuerrichtlinien 2002 und die Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 gewartet wurden. Dieser Beitrag widmet sich ausgewählten Themen aus dem Bereich der Körperschaftsteuer und geht dabei auch auf die Problematik von gemeinnützigen Bauvereinigungen ein. Hinsichtlich Themen betreffend die Gemeinnützigkeit wird auf den Beitrag von Reisinger in der SWK 7/2025 verwiesen.

