Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Ende des Jahres 2023 praktisch relevant gewordenen burgenländischen Baulandmobilisierungsabgabe und deren zahlreichen Auslegungsfragen. Zwar wurde die Abgabe bereits im Jahr 2021 gesetzlich eingeführt, erst vor Kurzem wurden allerdings von der zuständigen Behörde die entsprechenden Informationsschreiben über die Vorschreibung der Abgabe versandt.
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