Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (GesRÄG 2023) führte zu wesentlichen Neuerungen im Gesellschaftsrecht, wobei sich die Stimmen in der Literatur seither insbesondere mit der neuen Gesellschaftsform der flexiblen Kapitalgesellschaft auseinandersetzen. Vergleichsweise spärlich behandelt wird das ebenfalls im GesRÄG 2023 normierte Außerkrafttreten der ehemals in § 10b GmbHG verankerten Gründungsprivilegierung. Aufgrund der mit dem GesRÄG 2023 eingeführten Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 35.000 Euro auf 10.000 Euro besteht dem Gesetzgeber zufolge kein Bedarf für die Beibehaltung der Gründungsprivilegierung. Nachfolgend sollen die Auswirkungen dieser Änderungen auf die rund 32.000 (Stand 2023) gründungsprivilegierten Gesellschaften aufgezeigt werden.

