In der Entscheidung des BFG vom 7. 6. 2022, RV/7100254/2022, hatte sich das Gericht mit der Berechnung der ImmoESt bei vermietetem Altvermögen auseinanderzusetzen.
Schlagwörter:
Altvermögen; Immobilien; Veräußerung einer Immobilie; Vermietung; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

