Mit dem AbgÄG 2023 wurde die Anzeigepflicht von Umgründungen vereinheitlicht und modernisiert. Für nach dem 31. 12. 2023 beschlossene oder vertraglich unterfertigte Umgründungen hat die Anzeige in standardisierter und strukturierter Form zu erfolgen („Umgründungsformular“). Die Anzeige erfolgt in der Regel elektronisch über FinanzOnline. Dieser Beitrag geht näher auf die Inhalte der nunmehr standardisierten Anzeigeverpflichtung ein und legt dabei den Fokus auf die elektronische Anzeige über die Eingabemaske in FinanzOnline.

