Im Steuerrecht wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung vorgesehen. Um den Unternehmen dies unabhängig vom Unternehmensrecht zu ermöglichen, wurde das Maßgeblichkeitsprinzip befristet für die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung ausgesetzt. Diese Befristung ist nunmehr ausgelaufen, weshalb eine Inanspruchnahme nur noch möglich ist, wenn diese Abschreibungsmethode auch im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss gewählt wird. Damit rückt die degressive Abschreibung auch im Unternehmensrecht in den Fokus von Diskussionen.

