Der Umfang der in Österreich zur Geldwäscheprävention geforderten Offenlegung von Daten und Dokumenten wurde in den letzten Jahren laufend erhöht, zuletzt mit den seit Juli 2024 in Kraft getretenen neuen Meldepflichten der WiEReG-Novelle BGBl I 2023/97. Bereits Mitte Oktober 2024 legte das BMF den Entwurf einer weiteren WiEReG-Novelle im Rahmen eines FM-GwG-Anpassungsgesetzes vor, mit dem die den Rechtsträgern auferlegten Sorgfalts- und Meldepflichten weiter verschärft und deutlich ausgeweitet werden. Dies bedeutet, dass Teile des von der EU beschlossenen Geldwäsche-Pakets bereits Jahre vor dessen Wirksamwerden im Juli 2027 von Österreich verbindlich umgesetzt werden.

