Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) wurde das letzte Drittel der Progressionsabgeltung legistisch verteilt. Dies schlägt sich ua in diversen Verordnungen nieder, die nunmehr im BGBl kundgemacht wurden und mit 2025 in Kraft treten. Zudem wurde die Sachbezugswerteverordnung novelliert.
Schlagwörter:

