Wird eine Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses beendet, so tritt bei grundsätzlicher Ertragseignung keine Liebhaberei ein, wenn ursprünglich der Plan auf weiterlaufende Vermietung bestanden hat.
Schlagwörter:
Liebhaberei; Vermietung; Gesamtüberschuss; weiterlaufende Vermietung

