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Wohnraumüberlassung an mitarbeitende Gesellschafter

SteuernSteuerrechtReinhold BeiserSWK 2024, 1164 - 1166 Heft 27 v. 25.9.2024

Werden Wohnungen an Mitarbeiter unentgeltlich überlassen, liegt ein tauschähnlicher Umsatz (Arbeitsleistung gegen Sachbezug) vor. Sind die Mitarbeiter Gesellschafter ihres Arbeitgebers in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, FlexCo), liegen beim Arbeitgeber Betriebsausgaben für die Arbeitsleistungen der Gesellschafter vor. Verdeckte Gewinnausschüttungen liegen nur insoweit vor, als die Gesamtentlohnung aus Barlohn und Sachbezug das angemessene Ausmaß einer marktkonformen Entlohnung überschreitet.

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