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BMF-Info zu ukrainischen Kfz

SteuernSteuerrechtSWK 2024, 1067 Heft 23 und 24 v. 20.8.2024

Mit Info des BMF vom 31. 7. 2024, 2024-0.564.311, kommt es zu einer Änderung des Pkt 5 der Info des BMF vom 6. 5. 2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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