Mit Info des BMF vom 31. 7. 2024, 2024-0.564.311, kommt es zu einer Änderung des Pkt 5 der Info des BMF vom 6. 5. 2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

