Seitens des BMF wurde am 20. 6. 2024 die endgültige Fassung des Wartungserlasses 2024 zu den UmgrStR der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Im Rahmen dieses Beitrags sollen – aufbauend auf Schlager/Titz – ausgewählte Aspekte und Aussagen der UmgrStR mit Blick auf aktuelle Beratungsthemen dargestellt werden.
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