Das MinBestG ist mit 31. 12. 2023 in Kraft getreten und soll für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31. 12. 2023 begonnen haben, die OECD-Modellregeln zur globalen Mindestbesteuerung sowie die Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU umsetzen. Während der Gesetzgeber bei der Gestaltung der materiellen Bestimmungen des MinBestG wenig Spielraum hatte, bestanden hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung kaum Vorgaben. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die maßgebenden Regelungen geben.

