Nicht nur entfällt die Zwischenbankbefreiung ab Jänner 2025. Kürzlich wurde zusätzlich ein die Zwischenbankbefreiung betreffendes Vorabentscheidungsersuchen des BFG veröffentlicht. Dieses Vorabentscheidungsersuchen birgt auf mehreren Ebenen Sprengkraft. Einerseits stellt sich die Frage, ob eine nationale Regelung, die keine unionsrechtliche Grundlage hat, eine primärrechtliche Beihilfe nach Art 107 Abs 1 AEUV darstellt. Andererseits kann das Verfahren auch für zukünftige Vorabentscheidungsersuchen wegweisend sein. Dieser Beitrag soll einen Kurzüberblick über das Vorabentscheidungsersuchen geben und die mögliche Breitenwirkung für zukünftige Verfahren besprechen.

