(SWK) – Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2023 wurde die kalte Progression abgeschafft. Zwei Drittel des Inflationsvolumens werden hierbei automatisch angepasst. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, einen Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels zu fassen. Daher hat der Ministerrat am 4. 7. 2024 einen Umlaufbeschluss gefasst (MRV 104a/1), dessen Grundzüge im Folgenden dargestellt werden sollen. Die konkreten Gesetzesvorschläge sind von den zuständigen Bundesministern auszuarbeiten. Die Entlastungsmaßnahmen sollen jeweils ab 1. 1. 2025 wirken.

