Auf Entscheidung der Konzernmutter wird die Produktionsstätte eines ausländischen Tochterunternehmens geschlossen. Stattdessen soll die Produktion durch ein neues Werk, das von einem inländischen Konzernmitglied errichtet wird, übernommen werden. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welcher Höhe dem ausländischen Konzernunternehmen eine Entschädigungszahlung zusteht und wer diese zu leisten hat.

