Naturgemäß treffen in Betriebsprüfungen mitunter recht unterschiedliche Rechtsauffassungen von Prüfern, Steuerpflichtigen und deren Beratern aufeinander. Gerade in Hinblick auf formelle Mängel herrscht jedoch häufige eine stillschweigende Einigkeit zwischen Beratern und Prüfern: Rein objektiv hat der Prüfer ja Recht … Was vielfach übersehen wird, sind die Risiken derartiger formeller Mängel der Buchhaltung des Klienten für die eigene Kanzlei.
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