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VwGH zur Kammerumlage 1 bei umsatzsteuerlichen Organschaften

SteuernSteuerrechtJulian KudererSWK 2024, 799 - 803 Heft 15 v. 20.5.2024

Der VwGH hat sich in seinem Erkenntnis vom 20. 2. 2024, Ro 2022/15/0008, erstmals zur Kammerumlage 1 bei umsatzsteuerlichen Organschaften geäußert. Demnach ist die Organschaft diesbezüglich nicht als ein einheitliches Unternehmen anzusehen, sondern die einzelnen Gesellschaften des Organkreises sind isoliert zu betrachten. Wurde die Kammerumlage 1 bis dato nicht im Sinne der vom VwGH vertretenen Rechtsansicht berechnet, so könnte sich hinsichtlich der vergangenen, nicht bereits verjährten Jahre Korrekturbedarf ergeben, was im Einzelfall zu prüfen ist.

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