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Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

SteuernSteuerrechtSebastian BergmannSWK 2024, 683 - 686 Heft 13 und 14 v. 15.5.2024

Übertragungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke werden in der Grunderwerbsteuer in der Regel durch Abstellen auf den günstigen Einheitswert privilegiert behandelt. Soweit nach dem Gesetz aber nicht auf den Einheitswert abzustellen ist, stellt sich die Frage, welcher Wert iZm unentgeltlichen Übertragungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist.

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