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Ist § 23a KStG auch für vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften anwendbar?

SteuernSteuerrechtSabine Kanduth-KristenSWK 2024, 664 - 668 Heft 13 und 14 v. 15.5.2024

Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften verfügen ertragsteuerlich über keinen Betrieb. Sanierungsgewinne sind Schulderlässe „zum Zwecke der Sanierung“, wobei die Judikatur in diesem Zusammenhang auf die Sanierungsfähigkeit des „Betriebs“ verweist. Nachfolgend wird untersucht, ob dies einer Anwendung des § 23a KStG bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften entgegenstehen könnte.

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