Viele Kollektivverträge sehen pauschale Taggelder für Dienstreisen vor. Ursache für die weite Verbreitung solcher Regelungen ist nicht nur die Vereinfachung der Personalverrechnung, sondern vor allem, dass derartige Taggelder steuer- und beitragsrechtlich (zumindest teilweise) begünstigt sind. Allerdings gibt es auch steuerrechtliche „Fallen“, die vermieden werden sollten. Damit es nicht nur bei abstrakten Aussagen bleibt, sollen die verschiedenen Konstellationen am Beispiel des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie dargestellt werden. Sie können aber auch bei anderen Kollektivverträgen hilfreich sein, da die steuerrechtlichen Bestimmungen für alle Kollektivverträge ident sind.

