Nach der Offenlegung der COVID-19-Wirtschaftshilfen im Transparenzportal kann nun online abgerufen werden, welche Förderungen einzelne Unternehmer bezogen haben. Dies erhöht das Risiko, dass zu Unrecht bezogene Förderungen aufgedeckt und als Betrug angezeigt werden. Auch Steuerberater, die an Förderanträgen mitgewirkt haben, können bestraft werden. Sollte es zu Verfehlungen gekommen sein, können diese durch „tätige Reue“ saniert werden. Allerdings ist rasches Handeln geboten, da im Fall der Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen.

