Die durch die Eskalation des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise hat den Europäischen Rat zu einer koordinierten Reaktion im Wege der EU-Notfallmaßnahmenverordnung bewogen: Durch befristete und außerordentliche Wirtschaftsmaßnahmen auf unionsweiter Ebene sollen die Auswirkungen hoher Energiepreise abgefedert und dauerhafte Schäden für Verbraucher und die Wirtschaft vermieden werden. Auf Grundlage der EU-Notfallmaßnahmenverordnung wurde am 29. 12. 2022 das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem EKBSG wurden befristete Maßnahmen eingeführt, um außergewöhnlich hohe Markterlöse für Stromerzeuger aus Anlagen mit niedrigeren Grenzkosten angesichts gestiegener Preise für Verbraucher abzuschöpfen. Die Bestimmungen des EKBSG gelten ab 1. 12. 2022 befristet bis zum 31. 12. 2023.

