Mit BGBl I 2022/220 wurde § 3 Abs 1 Z 16c EStG dahingehend novelliert, dass der Steuerfreibetrag für pauschalierte Reiseaufwandsentschädigungen stark angehoben wurde.
Schlagwörter:
pauschalierte Reiseaufwandsentschädigungen; PRAE; Aufzeichnungspflichten; Übermittlungspflichten

