Die Margenbesteuerung des § 23 UStG ist eine Sonderregelung zur Besteuerung von Reiseleistungen, soweit diese als Besorgungsleistungen an den Kunden erbracht werden. Die österreichische Regelung war bisher nicht unionsrechtskonform und sollte daher bereits seit einigen Jahren geändert werden; das Inkrafttreten der Neuregelung wurde aber mehrfach verschoben.

