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Allgemeines zur Beilage E 1a-K

SteuerrechtAufsatzSWK 2023, 223 - 224 Heft 4 und 5 v. 5.2.2023

Die Beilage E 1a-K ist zu verwenden, wenn der Betriebsgewinn ausschließlich durch Kleinunternehmerpauschalierung ermittelt wird. Es ist neben dem Punkt 1 nur der Punkt 2 auszufüllen.

Der Gewinn des Betriebs wird ausschließlich durch die Kleinunternehmerpauschalierung

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