Die Beilage E 1a zur Einkommensteuererklärung ist von Einzelunternehmern für die Gewinnermittlung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG), selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) oder Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) auszufüllen. Im Folgenden werden nur die Eintragungen behandelt, die von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern vorzunehmen sind.

