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Allgemeines zur Beilage E 1a

SteuerrechtAufsatzSWK 2023, 204 - 205 Heft 4 und 5 v. 5.2.2023

Die Beilage E 1a zur Einkommensteuererklärung ist von Einzelunternehmern für die Gewinnermittlung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG), selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) oder Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) auszufüllen. Im Folgenden werden nur die Eintragungen behandelt, die von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern vorzunehmen sind.

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