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Erläuterungen zur Beilage L 1k

SteuerrechtAufsatzSWK 2023, 197 - 199 Heft 4 und 5 v. 5.2.2023

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Der Familienbonus Plus muss bei einer Veranlagung jedenfalls beantragt werden, auch wenn er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt worden ist; sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Es kann eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragt werden.

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