Mit BGBl I 2021/227 wurde insbesondere ein Arbeitsplatzpauschale eingeführt, das bei betrieblichen Einkünften als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann (siehe dazu Seite 145).
Einkünfte aus Mitarbeitergewinnbeteiligungen werden bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit.

