Im Rahmen von abgabenbehördlichen Verfahren kommt es immer wieder zu Diskussionen betreffend die Verjährung von Bescheiden. Dabei wird regelmäßig die Anwendbarkeit der Norm des § 209a Abs 2 BAO unterschätzt.
Schlagwörter:
Verjährung; Bescheide; Abgabenverfahren; Betriebsprüfungspraxis

