Nach Auslaufen der Übergangsphasen der COVID-19-Kurzarbeit wird Kurzarbeit ab 1. 10. 2023 auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Vielfach wird dabei an die vor Einführung der COVID-19-Kurzarbeit geltenden Regelungen und Konzepte angeknüpft. Nach der Absicht der Sozialpartner ist das neue Modell als längerfristige Lösung geplant.
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