In einer Krise versuchen Gesellschafter oft, ihr Unternehmen durch Beigabe von liquiden Mitteln über Wasser zu halten. Durch diese Maßnahmen wird das Risiko einer allfälligen Insolvenz im besten Fall zur Gänze beseitigt. Im Worst-Case-Szenario wird jedoch lediglich das sich anbahnende Insolvenzverfahren zeitlich nach hinten verschoben und somit das Risiko ua auf die Gläubiger überwälzt, die keinen oder weniger Einblick in die Geschäftstätigkeit des jeweiligen Unternehmens haben. Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer Serie zu ausgewählten Fragestellungen bei Gesellschafterdarlehen in der Krise.