Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das BMF auf abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können. Die folgende Information gibt einen Überblick über diese Maßnahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das BMF nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann (BMF-Information vom 21. 8. 2023, 2023-0.599.910).