Kommt es im Ausland bei einem verbundenen Unternehmen zu einer Verrechnungspreiskorrektur, zB im Rahmen einer Gewinnerhöhung bei einer Außenprüfung (Primärberichtigung), sehen die österreichischen DBA grundsätzlich die Möglichkeit für eine entsprechende Gegenberichtigung im Inland (primäre Gegenberichtigung) vor. Dadurch wird bei dem in Österreich ansässigen verbundenen Unternehmen eine (korrespondierende) Anpassung der Ergebnisse vorgenommen, um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Autorinnen beschäftigen sich mit den (verfahrensrechtlichen) Grundlagen für die Beantragung und Durchführung einer solchen Gegenberichtigung. Der Beitrag enthält außerdem einen beispielhaften Antrag, der als Leitfaden für die Praxis dienen soll.