Die Globale Mindestbesteuerung erfasst sämtliche Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe. Die Definitionen der Begriffe „Einheit“ und „Geschäftseinheit“ hängen nicht von der ertragsteuerlichen Qualifikation ab. Daher kann es sich auch bei Personengesellschaften und anderen ertragsteuerlich als transparent behandelten Rechtsträgern um (Geschäfts-)Einheiten handeln. Da der Steueraufwand für die von solchen (Geschäfts-)Einheiten erzielten Ergebnisse von deren Gesellschaftern zu tragen und bilanziell zu erfassen ist, gibt es in den OECD-Musterregelungen und der Pillar-II-Richtlinie gesonderte Vorschriften über die Behandlung transparenter Rechtsträger.