Am 6. 7. 2023 wurde das Wagniskapitalfondsgesetz (WKFG) im Nationalrat beschlossen. Der Wagniskapitalfonds ist ein geschlossener Alternativer Investmentfonds (AIF), der aufgrund des Fehlens der Rückgabemöglichkeit der Anteile, der mangelnden Liquidität und des erhöhten Veranlagungsrisikos nur professionellen Anlegern und qualifizierten Privatanlegern zugänglich sein soll.
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