Der Nationalrat hat am 6. 7. 2023 das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) mehrheitlich beschlossen; der Beschluss des Bundesrats folgte am 13. 7. 2023. Mit dem AbgÄG 2023 wird ua die bisher gelebte Verwaltungspraxis bezüglich der Quotenregelung für die Einreichung von Abgabenerklärungen durch berufsmäßige Parteienvertreter erstmals gesetzlich festgeschrieben.