Kommt das AbgÄG 2023 so, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen? Bleiben die Inkrafttretensbestimmungen so, wie derzeit vorgesehen? Was können wir Steuerberater in dieser Vorbereitungszeit, dh für das Jahr 2023, beraterisch andenken?
Schlagwörter:
Umgründungen; Einbringung; Zurückbehaltung; Rechtsformänderung