Am 10. 5. 2023 wurden die EU-Verordnung für ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM) und die Novelle des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) unterzeichnet. Beide Rechtsakte traten mit 17. 5. 2023 in Kraft. CBAM ist ein wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums der EU, um das Ziel einer klimaneutralen Union bis spätestens 2050 zu erreichen. CBAM soll die kostenlose Zuteilung von EU-EHS-Zertifikaten ersetzen und dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen durch Sicherstellung einer gleich hohen CO2-Bepreisung von Einfuhren und inländischen Erzeugnissen entgegenwirken.