Auch dieses Mal galt wieder: Gut Ding braucht Weile – denn nachdem die Verlängerung des Energiekostenzuschusses für die Monate Oktober bis Dezember 2022 (EKZ I Q4/2022) bereits vor Monaten politisch angekündigt wurde, ließen die Detailregelungen lange auf sich warten. Selbst für die bereits abgelaufene Voranmeldungsphase (bis 14. 4. 2023) lagen noch keine Förderungsrichtlinien vor, sondern erfolgten provisorische Regelungen auf Basis eines eigenen Fragenkatalogs (FAQ-Voranmeldung). Die Förderungsrichtlinie wurde nun endlich veröffentlicht, harrt aber noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Nachfolgend möchten wir auf die wesentlichen Neuerungen zum Energiekostenzuschuss für das vierte Quartal 2022 eingehen.

