Die Überlassung von Fahrzeugen an Dienstnehmer auch zur privaten Verwendung als Vergütungsbestandteil bzw Leistungsanreiz ist aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist dabei in grenzüberschreitenden Konstellationen fraglich, ob die einem Dienstnehmer eingeräumte private Nutzungsmöglichkeit eines von einem ausländischen Dienstgeber im Inland zur Verfügung gestellten Dienstwagens im Ergebnis zu einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht des ausländischen Dienstgebers im Inland führt. Dieser Beitrag diskutiert diese Frage im Lichte der jüngsten Rechtsprechung von EuGH (20. 1. 2021, QM, C-288/19) und BFH (30. 6. 2022, V R 25/21).

