Umstrukturierungen können gerade in Krisenzeiten besonders erforderlich sein. Die Verkleinerung des Betriebs verlangt möglicherweise eine Verschlankung der Rechtsform oder die Einsparung von (zB Veröffentlichungs-)Kosten, die angespannte Liquiditätssituation den Einstieg eines Partners. Die Anwendung des UmgrStG ermöglicht es, Veränderungen in Rechtsform, Struktur und/oder Gesellschafterzusammensetzung weitgehend ohne (abgabenrechtliche) Belastungen zu bewerkstelligen. Allerdings muss darauf Bedacht genommen werden, dass derartige Veränderungsmaßnahmen nicht mit dem Verlust von für das Unternehmen erforderlichen COVID-19-Förderungen einhergehen. Aus diesem Grund ist die Analyse der Förderungsinstrumente in Bezug auf Umgründungen eine wesentliche Vorabprüfung und Gegenstand dieses Beitrags.