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Europäische Kommission verlängert und erweitert den Befristeten Rahmen

SteuernSteuerrechtSWK 2021, 358 Heft 5 v. 10.2.2021

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den am 19. 3. 2020 erlassenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 bis zum 31. 12. 2021 zu verlängern. Darüber hinaus sollen die darin festgelegten Obergrenzen angehoben und die Umwandlung bestimmter rückzahlbarer Instrumente (zB Garantien, Darlehen, rückzahlbare Vorschüsse) in direkte Zuschüsse bis zum 31.

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