Mit dem „Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden“ (BGBl I 2021/11), und das – mangels offizieller Abkürzung – in der Folge WohlverhaltensG genannt wird, sollen Unternehmen, die sich „steuerlich nicht wohlverhalten haben“, künftig von der Gewährung von neuen Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen werden. Zu Unrecht ausbezahlte Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen. Steuerliches Wohlverhalten ist nach § 1 Abs 1 WohlverhaltensG für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung (Endabrechnung) gefordert. In diesem Beitrag wollen wir den Inhalt der Regelungen analysieren, in einem Folgebeitrag dann eine Bewertung vornehmen.