Die steuerliche Behandlung von Immobilien, die von einer GmbH oder einer Stiftung für den Gesellschafter bzw den Begünstigten/Stifter errichtet und an diesen vermietet werden, ist seit nunmehr 20 Jahren ein „Dauerbrenner“ in der Judikatur des VwGH und in der Literatur, in der die Thematik immer wieder kontrovers diskutiert wird. Der VwGH hat vor Kurzem in zwei Erkenntnissen zur Umsatzsteuer seine diesbezügliche Rechtsprechung umfassend dargestellt, präzisiert und einige Klarstellungen getroffen, die auch kontrovers diskutierte Probleme in der Praxis betreffen.